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Müller, Katharina: Keine Angst vor Pönalen im Bauvertrag

Österreichische Bauzeitung 13/2019

19. Juli 2019

Pönalen werden in der Praxis im Bauvertrag vereinbart, um die Einhaltung des Terminplans abzusichern. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber grundsätzlich Schadenersatz einfordern.


Die Pönale stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar, der ohne Nachweis eines konkreten Schadens gefordert werden kann. Bei der Formulierung der Pönalregelung soll primär auf den Zweck und den möglichen Schaden abgestellt werden. Ein exakter Bauzeitplan und eine exakte Terminfortschreibung stellen die Grundlage für die wirksame Vereinbarung bzw erfolgreiche Geltendmachung der Pönale dar. Allerdings unterliegt jede Pönale zwingend dem richterlichen Mäßigungsrecht, ungedeckelte bzw. verschuldensunabhängige Pönalen sind als kritisch zu beurteilen.

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