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Müller, Katharina: Die Illusion des Einzelnachweises – Möglichkeiten der Nachweisführung und ihre Grenzen, in Univ.Prof. Dr.-Ing. Heck, Detlef/ Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hofstadler, Christian (Hg): 10. Grazer Baubetriebs- & Baurechtsseminar: Die Mehrkostenforderung – Nachweisführung, konkret oder global?, Graz 2018, 97ff

19. Januar 2018

In der Baupraxis besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag­nehmer zwar in der Regel Einigkeit darüber, dass eine Störung vorliegt. Es ist jedoch häufig strittig, ob die Störung dem Auftragnehmer einen Mehraufwand verursacht, der diesen zur Entgeltanpassung berechtigt. Die zentralen Fragen stellen sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausmaß des Mehraufwands sowie der erforderlichen Dokumentati­on und Beweisführung zu den bauwirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Problematik der Nachweisführung bei Mehrkosten infolge von ge­störten Bauabläufen hat in der rechtswissenschaftlichen, aber auch der bauwirtschaftlichen Literatur zuletzt an Dynamik gewonnen. Kaum ein anderes Thema steht so an der Schnittstelle zwischen Recht und Bau­wirtschaft. Zahlreiche Autoren beschäftigen sich in verschiedenen rechtlichen und bauwirtschaftlichen Publikationen mit diesem Thema. Die Judikatur zu diesem Thema ist spärlich. Konkret beschäftigen sich nur einige wenige OGH-Entscheidungen mit der Frage der Entgeltanpas-sung (infolge von gestörten Bauabläufen).

In der aktuellen rechtswissenschaftlichen und bauwirtschaftlichen Litera­tur werden vor allem folgende Punkte durchaus strittig diskutiert:

  • Anzuwendende Rechtsgrundsätze bei der Auslegung des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB
  • Angemessenheit des Anspruchs
  • Abgrenzung der Elemente des Anspruchs dem Grunde nach so­wie des Anspruchs der Höhe nach
  • Zulässigkeit und Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
  • Anforderungen an die erforderliche Dokumentation


Ziel dieser Publikation ist es, im Rahmen der Diskussion über die Nach­weisführung bei gestörten Bauabläufen zunächst die Auslegung der ge­setzlichen Regelung des Mehrkostenanspruchs gemäß § 1168 Abs 1 ABGB auf die richtigen Wertungen zurückzuführen: Der Anspruch ge­mäß § 1168 ABGB ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein Erfül­lungsanspruch. Ein Rückgriff auf schadenersatzrechtliche Grundsätze scheidet schon nach der Rechtsnatur des Mehrkostenanspruchs aus. Es sind vielmehr jene Wertungen und Rechtsnormen zu berücksichtigen, die mit der Rechtsnatur des Anspruchs vereinbar sind. Weiter soll aufge­zeigt werden, dass die immer wieder erhobene Forderung nach einem sogenannten „Einzelnachweis“ auf einem grundlegenden Missverständ­nis zur Art der Nachweisführung zu Grund und Höhe bei gestörten Bau­abläufen basiert.

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