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Maurer-Kollenz, Manuela: Kurzzeitvermietung - Ein Problem kommt selten alleinÖVI NEWS 03/2019
26.09.2019
Kurzzeitvermieter zieht euch warm an! Der Verwaltungsgerichtshof sieht im Anbieten auf einschlägigen Internetplattformen wie z.B. Airbnb & Co eine Geschäftsanbahnung, die für eine gewerbliche Vermietung spricht.Bisher hat sich die Diskussion um die Kurzzeitvermietung meist auf die Zulässigkeit im Wohnungseigentumsrecht beschränkt. Jetzt werden auch andere Rechtsgebiete angezogen, um diese – außer bei den Anbietern und Nutzern – verpönte Vermietungsform hintanzuhalten. Nunmehr wurde die gewerberechtliche Seite der über Internetplattformen vermarkteten Kurzzeitvermietung mit dem Erkenntnis des VwGH Ra 2018/04/0144 vom 27. Februar 2019 klargemacht. Fazit der Entscheidung: Das Anbieten auf einschlägigen Internetplattformen ist eine Geschäftsanbahnung, die für eine gewerbliche Vermietung spricht.