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Maurer-Kollenz, Manuela: EuGH beurteilt Tätigkeit von Airbnb als Dienst der Informationsgesellschaftimmo aktuell 01/2020
15.01.2020
Bedeutung der Vorabentscheidung und mögliche Auswirkungen für ÖsterreichDer EuGH hat sich mit Urteil vom 19.12.2019, Airbnb, C-390/18, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erstmals damit auseinandergesetzt, ob Airbnb Grundstücksmaklertätigkeiten ausübt. Insbesondere sprach das europäische Höchstgericht aus, dass Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen ist und der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) zum Schutze des freien Dienstleistungsverkehrs unterliegt. Dieser Beitrag soll Klarheit über die Bedeutung der Vorabentscheidung schaffen und die möglichen Auswirkungen für Österreich aufzeigen.
Den Artikel finden Sie in der Zeitschrift immo aktuell 01/2020.