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Lackner, Heinrich: Wer trägt die Kosten einer Bauaufsicht für die Sanierung?

Österreichische Bauzeitung 15-16/2018

20. August 2018

Beauftragt der Auftraggeber eine Bauaufsicht, um eine korrekte Ausführung der Sanierungsarbeiten sicherzustellen, kann er für diese Kosten unter bestimmten Voraus setzungen vom Auftragnehmer Ersatz verlangen.



Der AG kann den Ersatz der Bauaufsichtskosten für die Sanierung nur dann berechtigterweise fordern, wenn er auch schon bei der ursprünglichen Herstellung typischerweise eine Bauaufsicht beigezogen hätte. Ist dies nicht der Fall, sind derartige Kosten nach Ansicht des OGH nur dann zu berücksichtigen, wenn die Sanierung unter Beiziehung einer Bauaufsicht oder sonstigen Qualitätskontrolle günstiger käme als eine Ersatzvornahme.

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