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Lackner, Heinrich: Prüfbarkeit von Bauschadenrechnungen

Österreichische Bauzeitung 23/2020

27. November 2020

Der OGH betont, dass erhöhte Anforderungen für die Prüfbarkeit der Rechnung bei einer Rechnungslegung für Sanierungskosten als Folge von Bauschäden gelten.


Für die Fälligkeit des Werklohns bedarf es grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Die übermittelte Rechnung muss für den AG prüfbar sein. Dafür sind im Wesentlichen die einzelnen Leistungen aufzugliedern und es ist der Nachweis zu erbringen, dass die beschriebenen Leistungen tatsächlich ausgeführt wurden. Werden Sanierungskosten in Rechnung gestellt, so ist darüber hinaus darzulegen, dass die gesetzten Maßnahmen für die Schadensbehebung erforderlich waren und die Kosten dem Rechnungsempfänger zuzuordnen sind.

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