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Lackner, Heinrich: „Haftungsrechtliche Wirkung“ der baurechtlichen FertigstellungsanzeigeÖsterreichische Bauzeitung 05/2021
19.03.2021
Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals zur „haftungsrechtlichen Wirkung“ einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige geäußert.Baumängel hindern die Fertigstellung eines Bauwerks nach § 30 NÖ BO nicht, so der OGH in einer jüngsten Entscheidung. „Vollständigkeit“ i. S. d. § 30 Abs. 4 NÖ BO beziehe sich nämlich auf die der Behörde vorgelegten Unterlagen. Die Mängelfreiheit nach Gewährleistungs- oder Schadenersatzrecht wird nicht verlangt.