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Lackner, Heinrich / Göhringer, Oliver: Fachkräftemangel

Spengler Fachjournal 01/2019

15. Februar 2019

Punktesystem für Ausländer und Ausländerinnen


Für Personen, die nicht aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammen, ist der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mit einigen zu erfüllenden Kriterien verbunden. Um in Österreich arbeiten und leben zu können, wird ein Aufenthaltstitel sowie eine Beschäftigungsbewilligung benötigt. Bei Arbeitssuchenden und Betrieben beliebt ist daher die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ („RWR-Karte“), da sie auf der Grundlage von klaren und transparenten Kriterien ausgestellt wird. Bei Erreichen der erforderlichen Mindestpunkteanzahl muss die Behörde die RWR-Karte ausstellen. Eine Quotenregelung oder die Durchführung eines Ersatzarbeitskräfteverfahrens, wie dies etwa bei einem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung vorgesehen ist, gibt es nicht. Allerdings ist die RWR-Karte nur für bestimmte Gruppen von (potenziellen) Arbeitnehmern vorgesehen. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind dies in erster Linie „Fachkräfte in einem Mangelberuf“.

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