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Lackner, Heinrich: ‘Alsag-Falle’ Zwischenlagerung

Österreichische Bauzeitung 12/2017

23. Juni 2017

Auch das Zwischenlagern von Abfällen auf Baustellen kann eine Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz (Alsag) auslösen.


Bei der Zwischenlagerung von Abfällen auf Baustellen ist also nicht nur die zeitliche Komponente zu beachten – Lagerung von weniger als einem Jahr zur Beseitigung bzw. von weniger als drei Jahren zur Verwertung. Es sind vorab auch alle erforderlichen Bewilligungen einzuholen, wobei die erteilten Auflagen genau eingehalten werden müssen. Bei allfälligen Abweichungen sind die notwendigen Anzeigen zu erstatten. Unerheblich ist, ob ein Verstoß gegen den Bewilligungsbescheid zu einer Gefährdung von Schutzgütern führt.

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