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Kall, Bernhard: Regiepreisvereinbarung – Kostenwarnpflicht des Werkunternehmers?

Österreichische Bauzeitung 20/2014

24. Oktober 2014

Wenn Werkunternehmer nicht auf das Überschreiten des Werklohns hinweisen, wird von Auftraggebern unter Hinweis auf § 1170 a ABGB in der Praxis oft argumentiert, dass der Werkunternehmer keinen Anspruch auf den Werklohn hat, der über den ursprüunglich vereinbarten Werklohn hinausgeht. Der OGH hatte in einer aktuellen Entscheidung zu beurteilen, ob eine Kostenwarnpflicht des Werkunternehmers auch dann besteht, wenn sich der Werklohn nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand un einem bestimmten Stundensatz richtet (Regiepreisvereinbarung).

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