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Kall, Bernhard: ÖNorm ist kein Schutzgesetz

Österreichische Bauzeitung 23/2016

25. November 2016

Zum Nachweis fehlerhafter Auftragserfüllung ist die Verletzung einer ÖNorm nicht ausreichend. Schadenersatzanspruch ergibt sich nur aus eindeutigem Kausalzusammenhang.


In einer aktuellen Entscheidung vom 24. 5. 2016 zu 4 Ob 22/16p hat sich der OGH mit der Beweislast im Schadenersatzprozess auseinandergesetzt; insbesondere mit der Frage, ob man durch die Verletzung einer technischen ÖNorm den Kausalitätsnachweis ableiten kann.

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