Mehrfachbeteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen sind zulässig, wenn sie nicht den Wettbewerb behindern. Spannende Fragen stellen sich seit der Vergaberechtsnovelle bei verbundenen Unternehmen.
Kall, Bernhard: Mehrfachangebote manchmal erlaubt
Der Standard
19. Mai 2010
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