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Kall, Bernhard: Mehrfachangebote manchmal erlaubt

Der Standard

19. Mai 2010

Mehrfachbeteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen sind zulässig, wenn sie nicht den Wettbewerb behindern. Spannende Fragen stellen sich seit der Vergaberechtsnovelle bei verbundenen Unternehmen.

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