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Kall, Bernhard: Kriterien für Geringfügigkeit

Österreichische Bauzeitung 49|50/2010

3. Dezember 2010

Viele Bieter, die sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt haben, waren bereits damit konfrontiert, dass ihr Angebot ausgeschieden wurde, weil sich im Zuge der Prüfung des Angebots herausstellte, dass sie nicht für sämtliche ausgeschriebenen Leistungen über die notwendige Befugnis verfügen.

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