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Kall, Bernhard: “Geld ohne Auftrag für übergangene Bieter”

Der Standard

18. Mai 2011

Öffentliche Auftraggeber haften auch ohne schuldhaftes Verhalten für vergaberechtswidrige Entscheidungen. Wer sich zu Unrecht übergangen fühlt, hat infolge eines OGH-Urteils nun höhere Chancen auf Schadenersatz.

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