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Kall, Bernhard: Abzug für allgemeine Bauschäden

Österreichische  Bauzeitung 51|52/2009

18. Dezember 2009

Wenn mehrere Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigt sind, haften diese nach der ÖNorm für die in der Zeit ihrer Tätigkeit auf der Baustelle entstandenen Beschädigungen an übernommenen und nichtübernommenen Leistungen sowie am vorhandenen Baubestand, sofern Urheber dieser Beschädigungen nicht feststellbar sind.

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