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Gietler, Roman: Preissteigerungen und Lieferengpässe wegen Covid-19 bei Vereinbarung der ÖNorm

Österreichische Bauzeitung 16/2021

3. September 2021

Wer trägt das Risiko für außergewöhnliche Preissteigerungen und pandemiebedingte Lieferengpässe bei ÖNorm-Verträgen?


Preissteigerungen und Lieferengpässe aufgrund der Covid-19-Pandemie sind als Störungen der Leistungserbringung gemäß Punkt 3.7.2 ÖNorm B2110 zu qualifizieren und der Sphäre des AG zuzurechnen. Dies führt zu einem Anspruch des AN auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts oder bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu einem eingeschränkten Werklohnanspruch des AN. Die Ansprüche nach der ÖNorm B2110 sind jedenfalls ehestens und unter Einhaltung der formalen Vorgaben geltend zu machen. Die vertraglichen Mitteilungs- und Anmeldepflichten sind zu berücksichtigen.

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