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Gietler, Roman: Deliktischer Schadenersatz

Spengler Fachjournal 01/2022

18. Februar 2022

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Die Verschuldenshaftung und somit die Schadenersatzpflicht kann sich durch Begehung eines Deliktes oder Verletzung eines Vertrages ergeben (Deliktshaftung, Vertragshaftung). Für einen Schädiger, der außerhalb eines Vertragsverhältnisses Arbeiten ausführt, gelten die Grundsätze zur deliktischen Haftung.


Die Grundsätze der deliktischen Haftung gelten für alle gefährlicheren Installations- und Montagearbeiten, insbesondere bei Wasser, Strom und Gasleitungen. Im Zuge der Ausführung aber auch bei Inanspruchnahme von Familien- oder Nachbarschaftshilfen durch ungelernte, nicht einschlägig ausgebildete Personen, sind unbedingt auch die möglichen Konsequenzen zu berücksichtigen.

Aber auch Hausverwaltungen sind im Sinne der Rechtsprechung bei Reparaturarbeiten zur sorgsamen Überprüfung angehalten.

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