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Gietler, Roman: COVID-19 und die Folgen

Spengler Fachjournal 02/2020

27. April 2020

Möglichkeit zum Vertragsrücktritt aufgrund von COVID-19?


Pacta sunt servanda ist ein allgemein gültiger Grundsatz und bedeutet, dass Verträge einzuhalten sind. Keiner der Vertragspartner hat daher das Recht, den Vertrag einseitig ohne Folgen aufzulösen. Neben vertraglich vereinbarten u.a. gemäß ÖNORM B 2110 gibt es auch gesetzlich normierte Gründe, aus denen einer der Vertragspartner den Vertrag beenden kann. In diesem Artikel wird der Vertragsrücktritt wegen Verzugs gemäß § 918 ABGB, der Vertragsrücktritt gemäß 5.8.1 2. Fall ÖNORM B 2110 und der Rücktritt aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ausbruchs der COVID-19 Krise verkürzt dargestellt.

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