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Gaar, Christoph: Wie lange ist ein Festpreis fest?

Österreichische Bauzeitung 07/2019

12. April 2019

Um das Risiko von Preissteigerungen zu vermeiden, vereinbaren Auftraggeber gern Festpreise. Wie lange aber ist der Auftragnehmer an seinen Festpreis aus dem Angebot gebunden?


Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, ob ein Fest- oder ein Gleitpreisvertrag vereinbart werden soll. Der Kalkulant muss sich überlegen, wie sich die Preisgrundlagen für die Dauer der vorhergesehenen Bauzeit verändern werden. Die ÖNorm B 2110 bietet bei einer Bauzeitverlängerung oder -verschiebung aus der Sphäre des AG dem AN auch bei einem Festpreisvertrag die Möglichkeit, jene Teile der Leistung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abzurechnen. Fazit ist daher, dass der Festpreis nicht zwangsläufig in Stein gemeißelt ist.

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