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Gaar, Christoph: Warnpflicht bei Zweifel an tauglicher Bodenuntersuchung

Österreichische Bauzeitung 03/2018

16. Februar 2018

Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das Baugrundrisiko. Jedoch treffen den Auftragnehmer nicht nur hinsichtlich des Bodens selbst, sondern auch des Bodengutachtens Warnpflichten, deren Verletzung eine Haftung des Auftragnehmers nach sich ziehen kann.


Das Baugrundrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Bauwerk aufgrund der tatsächlichen Baugrundverhältnisse nicht oder nur mit Mehraufwand errichtet werden kann. Dieses realisiert sich, wenn die Beschaffenheit des Baugrunds nicht den Erwartungen entspricht. Zum Baugrund zählen neben der Bodenqualität auch die Wasser- und Druckverhältnisse, Ein- und Abbrüche, Rutschungen, Geschiebe, Vermurung, Lawinengefahren, Einbauten sowie Altlasten.

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