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Gaar, Christoph: Vertretung am Bau – Umfang der Vollmacht

Österreichische Bauzeitung 07/2018

13. April 2018

Die Frage der Vertretungsbefugnis von Projektbeteiligten ist für die Abwicklung von Bauvorhaben von erheblicher Bedeutung. Nicht immer ist der Umfang der Vollmacht aber klar.


Nimmt eine Partei nicht alle rechtsgeschäftlichen Handlungen im Zuge der Projektabwicklung selbst vor, hat sie einen Vertreter zu bestellen. Diese Vertreter sind entweder ausdrücklich bestellt oder werden aufgrund des vom Vertretenen erweckten Anscheins diesem zugerechnet. Der Umfang richtet sich im Zweifel danach, welche Rechtsgeschäfte gewöhnlich mit der anvertrauten Funktion verbunden sind. Nicht gedeckt sind ungewöhnliche Maßnahmen. So kann ein Bauleiter wirtschaftlich bedeutende Punkte im Zweifel nicht ergänzen oder abändern und ein mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragter Architekt nur bei gesonderter Vollmacht einen Vergleich über strittigen Werklohn schließen. Es ist darauf zu achten, welcher Projektbeteiligte (zum Beispiel ÖBA) den Auftraggeber wie weit vertreten darf.

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