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Gaar, Christoph: Haftung bei billiger Bauweise

Österreichische Bauzeitung 11/2018

8. Juni 2018

In der Praxis entscheiden sich Bauherren aus Kostengründen oft für eine kostengünstige Ausführung. Zur Vermeidung einer Haftung ist darauf zu achten, dass der Bauherr die damit verbundenen Risiken vertraglich übernimmt.


Über die Risiken bei bewusst billiger Bau­weise hat der Auftragnehmer den Bauherrn im Vorfeld umfassend und verständlich aufzuklären. Besteht der Bauherr dennoch auf diese Bauweise, übernimmt er die damit verbundenen Risiken. Klärt der Auftragnehmer allerdings darüber nicht auf, kann der Auftragnehmer gewährleistungs- oder schadenersatzrechtlich haften und seinen Entgeltanspruch verlieren. Zur Vermeidung einer Haftung sollte der Auftragnehmer seiner Aufklärungspflicht dringend (dokumen­tiert) nachkommen.

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