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Newsletter Kapitalmarktrecht Issue 6|2106

FMA richtet FinTech-Kontaktstelle ein

18. Oktober 2016

Unter dem Begriff „FinTech“ versteht man moderne und innovative Technologien zur einfachen und günstigen Abwicklung von Finanzdienstleistungen. Darunter fallen bereits länger bekannte Dienstleistungen wie Onlinebanking ebenso wie eine Vielzahl jüngerer Erscheinungsformen, etwa mobile Zahlungsdienste, automatische Beratungssysteme und Crowdfunding-Plattformen. Wer im Bereich FinTech tätig ist, fällt oft unter strenge Finanzdienstleistungsregulierung oder bewegt sich zumindest in der Nähe von Tätigkeiten, die einer Konzession der FMA bedürfen. 

Die Aufsichtsbehörde reagiert nun auf die zunehmende Bedeutung von FinTech mit einer eigenen Kontaktstelle. Die FMA sieht es dabei nach eigenen Angaben als ihre Aufgabe, ehestmöglich Transparenz und Klarheit (im Hinblick auf eine allfällige Konzessionspflicht) zu schaffen, um einerseits Finanzinnovationen nicht zu behindern, andererseits aber die damit verbundenen Risiken zu adressieren und zu begrenzen. Dieser Ansatz ist uneingeschränkt zu begrüßen. Jenen Marktteilnehmern, die vor dem Bewusstsein über eine allfällige Konzessionspflicht bereits ihr Geschäft gestartet haben, raten wir jedoch zur Vorsicht. Die FMA ist bekanntermaßen auch für die Marktaufsicht zuständig und reagiert auf ihr bekannt werdende Verstöße gegen eine Konzessionspflicht nicht nur mit Untersagungsverfügungen, sondern meist auch mit Verwaltungsstrafen.

Stefan Gruber

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