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Newsletter Start-ups und Wachstumsfinanzierung Issue 1|2018

Dritter Markt der Wiener Börse als erster Schritt Richtung Börseparkett

16. Mai 2018

Die Regierung hat angekündigt, in Kürze den Dritten Markt der Wiener Börse für österreichische Aktiengesellschaften wieder „aufzusperren“ (in den letzten Jahren war ein Börsegang in diesen Markt aufgrund eines gesetzgeberischen Fauxpas de facto unmöglich). Für junge Wachstumsunternehmen ist das ein Grund zur Freude: Neben Crowdinvesting, Angel-Kapital, VC und PE tut sich hier eine neue Finanzierungsmöglichkeit auf, die deutlich weniger aufwändig ist, als oft angenommen.

Ist die erforderliche Struktur erst einmal hergestellt (AG mit entsprechendem Grundkapital), kann man mit schriftlichem Antrag recht unkompliziert die Einbeziehung der Aktien in den Dritten Markt bewirken. Man braucht als Beilagen lediglich ein Informationsmemorandum, seinen Jahresabschluss, einen aktuellen Firmenbuchauszug und die Satzung, nicht dagegen einen Kapitalmarktprospekt.

Auch die Folgepflichten sind gering: abgesehen von der Bekanntgabe wichtiger Informationen an die Börse ist im Wesentlichen lediglich die EU-Marktmissbrauchsverordnung einzuhalten. Zahlreiche andere Bestimmungen, etwa betreffend IFRS-Abschlüsse und Finanzberichterstattung, die Beteiligungspublizität und das komplette Übernahmegesetz gelten dagegen nicht. Die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung genau zu kennen und einzuhalten ist zwar wichtig, bei einmaligem durchdachtem Set-up ist dies aber ohne überzogenem Aufwand bewältigbar (siehe dazu auch unser Beratungsprodukt Emittenten-Compliance).

Es macht in vielen Fällen Sinn, den Gang in den Dritten Markt mit Eigenkapitalbeschaffung zu verbinden. Bei Kapitalerhöhungen bis zu einem Volumen von EUR 5 Mio kann man dabei auf einen vereinfachten Prospekt zurückgreifen, der im Vergleich zum „echten“ Kapitalmarktprospekt deutlich reduzierten inhaltlichen Anforderungen unterliegt (siehe dazu Wilfling / Friedl, Der vereinfachte Kapitalmarktprospekt, Anwalt aktuell 2015, 13 f) und das erwähnte Informationsmemorandum ersetzt (zu unserem Angebot für Erstemittenten siehe auch hier).

Als Listing Agent der Wiener Börse begleiten wir Sie gern bei all dem. Starten Sie jetzt mit uns Richtung Wiener Börse. Als Ausgangspunkt stehen wir gern für ein unverbindliches Gespräch zur Evaluierung der konkret erforderlichen Schritte zur Verfügung.

Mag. Gernot Wilfling

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