MP-Law-Logo weiß

Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 6|2021

Die Generalsanierung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

9. September 2021

Die EU-Kommission hat vor kurzem ein sehr ehrgeiziges Paket mit vier Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung („AML/CFT“) vorgelegt. Die Gesetzesvorschläge resultieren mitunter auf einer kürzlich durchgeführten Sonderprüfung des Europäischen Rechnungshofes. Dieser stellte fest, dass bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie beim Eingreifen nach Feststellung eines Risikos eine institutionelle Fragmentierung und eine unzureichende Koordinierung auf EU Ebene vorliege. Zudem erfolge in der Praxis die Überwachung der Bekämpfung von Geldwäsche nach wie vor auf nationaler Ebene, und die Aufsicht durch die EU reiche nicht aus, um gleiche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Weitere Grundlage für das Tätigwerden der Kommission waren Angaben von Europol, die gemäß Ausmaß und Komplexität der Geldwäscheaktivitäten in Europa bisher unterschätzt würde. Europol schätzt den Wert der verdächtigen Transaktionen auf 1,3% des BIP der EU, schlappe EUR 100 Milliarden jährlich. Es bestehe gar ein paralleles Untergrundfinanzsystem, welches Transaktionen und Zahlungen isoliert von jeglicher Aufsicht abwickle.

Ziel des neuen Pakets ist es nun, verdächtige Transaktionen und Aktivitäten besser aufzudecken und noch vorhandene Schlupflöcher zu schließen. Zudem werden die derzeit geltenden Maßnahmen im Hinblick auf die neuen und aufkommenden Herausforderungen im Zusammenhang mit technologischen Innovationen erweitert. Den Kern des Pakets bildet eine neue europäische Anti-Geldwäschebehörde (Anti-Money Laundering Authority „AMLA“). Die AMLA soll zentrale Behörde der EU sein, die die nationalen Behörden koordiniert, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und konsequent anwendet.

Die neue Verordnung wird die Vorschriften der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten EU vollharmonisieren und beispielsweise detailliertere Vorschriften über die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, das wirtschaftliche Eigentum sowie die Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units („FIUs“)) enthalten.

Mit dem Gesetzespaket soll zudem die Anwendung der EU-AML/CFT-Vorschriften auf den gesamten Krypto Sektor ausgeweitet werden. Derzeit fallen nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienst­leistern in den Anwendungsbereich. Die Maßnahmenänderungen sollen nicht nur alle Dienstleister dazu verpflichten, eine Sorgfaltsprüfung ihrer Kunden durchzuführen, sondern es soll auch eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Krypto-Asset-Transfers wie zB Bitcoins, sichergestellt werden.

Aus rechtlicher Sicht weniger, spannend, aber medial breitenwirksam ist eine andere vorgesehene Neuerung: Es soll EU-weit ein Limit von EUR 10.000 für Barzahlungen eingeführt werden. Einschränkungen beim Bargeld sind bekanntlich gerade auch in Österreich ein sehr emotional besetztes Thema und so mancher wird hierin wieder einen Akt der schleichenden Abschaffung von Bargeld wittern.

Das Legislativpaket wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Kommission hofft auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Die künftige AML-Behörde dürfte 2024 ihre Arbeit aufnehmen und etwas später, wenn die Richtlinie umgesetzt ist und der neue Rechtsrahmen in Kraft tritt, mit der direkten Aufsicht beginnen.

Mag. Valentina Treichl, BA

Übersicht

Downloads

PDF