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Newsletter Gemeinnützigkeit | Frühjahr 2019

Die gemeinnützige Stiftung auf den Todesfall

16. Mai 2019

Viele Erblasser wünschen sich, dass ihr Vermögen nach ihrem Ableben gemeinnützigen Zwecken zukommt. Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung auf den Todesfall.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen folgenden Überblick geben:


  1. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung auf den Todesfall
  2. OGH vom 29.01.2019, 2 Ob 37/18 g (Stiftung auf den Todesfall)
  3. Fazit

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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP

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