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Newsletter Issue 24/November 2009

Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz bringt erhebliche Risiken für AN & Versicherungslösung zur B-UHG

15. November 2009

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit dem am 20. Juni 2009 in Kraft getretene Bundesgesetz für Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden  (B-UHG). Dieses sieht – ausgehend vom Verursacherprinzip –  eine verschuldensunabhängige öffentlich-rechtliche Haftung für erhebliche Schäden an Gewässern und Boden vor.

Besonders Unternehmer, die Tätigkeiten in der Abfall- und Wasserwirtschaft, im Umgang mit sonstigen für Boden und Gewässer gefährlichen Stoffen, Gefahrenguttransporte – etwa im Zuge einer Bauführung – ausüben, wird empfohlen, eine Risikoanalyse vornehmen. Allenfalls ist sogar eine Absicherung durch die neu geschaffenen Umweltsanierungskostenversicherung geboten.

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