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Newsletter Capital Markets/Finance Issue 6|2017

Anleihen: Jeder kann Green oder Social Bonds begeben

27. September 2017

Grün und sozial sind im Trend. Kürzlich hat etwa die Hypo Vorarlberg bekanntgegeben, als erstes österreichisches Finanzinstitut einen „Green Bond“ mit einem beachtlichen Volumen von EUR 300 Millionen zu begeben. Sie hat sich für die Emission grüner Anleihen sogar einen eigenen „Green-Bond Framework“ verpasst. Die BKS wiederum verkündete früher im Jahr, den ersten „Social Bond“ aufzulegen (nicht zu verwechseln mit den – ebenfalls hochinteressanten – Social Impact Bonds, die wir im nächsten Newsletter behandeln).

Aber was hat es mit diesen speziellen Kategorien von Anleihen auf sich? Beide genannten Bonds wurden unter den jeweiligen Basisprospekten der emittierenden Banken begeben und unterscheiden sich von der Struktur her nicht wesentlich von anderen (senior) Anleihen. Vier wesentliche Komponenten sind jedoch charakteristisch: (i) eine zweckentsprechende Verwendung des Emissionserlöses, (ii) ein genau definierter Investitionsentscheidungsprozess, (iii) ein spezielles Management der Mittel und (iv) ein entsprechendes Reporting. Besondere Seriosität sollen zudem „Second Party Opinions“ gewährleisten.

Irrelevant ist dagegen, ob der Emittent insgesamt ein „grünes Unternehmen“ (etwa renewable energy) oder besonders sozial oder gar gemeinnützig ist. Entscheidend ist nur, dass die Mittel aus dem konkreten Bond für entsprechende Zwecke eingesetzt werden. Der Green Bond der Hypo Vorarlberg fokussiert etwa auf Energieeffizienz von Gebäuden und grüne Gebäude. Mit dem Emissionserlös werden neue Kredite für Projekte in diesem Bereich vergeben oder Bestehende refinanziert. Die Fantasie für Green Bonds reicht darüber hinaus viel weiter. In Frage kommt etwa die Finanzierung von Projekten in folgenden Bereichen: erneuerbare Energien, „Elektrifizierung“ des Fuhrparks, Ladeinfrastruktur für Elektroautos, energieeffiziente Betriebsanlagen, Wasseraufbereitung und Wassertechnologie, Abwasser- und Abfallaufbereitungsanlagen, Überflutungsschutz, nachhaltige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, artgerechte Tierhaltung, Erhaltung der Artenvielfalt, Klimaadaption (Frühwarnsysteme etc), ressourceneffiziente Verpackung und Vertrieb.

Der Erlös aus Social Bonds ist für Projekte mit positiven sozialen Resultaten zu verwenden. Social Bonds eignen sich etwa für die Finanzierung von Projekten in den Bereichen leistbare Basisinfrastruktur (sauberes Trinkwasser, Kanalisation, Sanitäranlagen), Zugang zu Gesundheitswesen, Bildung etc, leistbares Wohnen, betreutes Wohnen, Arbeitsplatzschaffung (inkl. KMU- und Mikrofinanzierung), Nahrungsmittelsicherheit und sozioökonomische Entwicklung. Zusätzlich ist erforderlich, dass positive soziale Effekte insbesondere (nicht aber ausschließlich!) für eine bestimmte Zielbevölkerung erzielt werden sollen. In Frage kommen etwa: Personen, die unter der Armutsgrenze leben, gesellschaftliche Randgruppen, Migranten, Menschen mit Behinderung, Untergebildete, Unterversorgte, Arbeitslose und sonstige verletzliche Gruppen.

Zu grünen wie zu sozialen Anleihen gibt es freiwillige Prozessrichtlinien der International Capital Market Association (für Details siehe ICMA Green Bond Principles 2017 und ICMA Social Bond Principles). Durchaus interessant: Die ICMA anerkennt, dass grüne Projekte auch soziale „Co-Benefits“ haben können und umgekehrt. Werden bewusst grüne und soziale Projekte gemixt, bezeichnet ICMA eine Anleihe als „Sustainability Bonds“, also Nachhaltigkeitsanleihe (siehe im Detail die ICMA Sustainability Bond Guidelines).

Mit unserem langen Track-Record an Anleihen unterstützen wir Sie gern auch bei Ihren grünen, sozialen oder nachhaltigen Anleiheemissionen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mag. Gernot Wilfling

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