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Newsletter Kapitalmarktrecht Issue 6|2020

Ad-hoc-Pflicht-Verletzung: Millionenstrafe durch Zeitungsinterview

9. September 2020

Die BaFin hat wegen eines Verstoßes gegen die Ad-hoc-Pflicht kürzlich gegen den Gaskonzern Linde eine Millionenstrafe verhängt. Zum Hintergrund der Strafe: 2016 hatten die beiden Unternehmen Linde und Praxair einen ersten Anlauf für ihren (mittlerweile vollzogenen) Zusammenschluss genommen, die Gespräche scheiterten jedoch Mitte September. Wenige Tage nach dem Platzen der Verhandlungen, am 13.09.2016, teilte Linde in zwei Ad-hoc-Meldungen zwischen 16:44 Uhr und 17:05 Uhr mit, dass der damalige Vorstandschef und sein Finanzchef das Unternehmen verlassen werden. In einem bereits am nächsten Tag im Handelsblatt erschienenen Interview äußerte sich der Aufsichtsratschef von Linde in einem Interview zu den Hintergründen des Rauswurfs (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/linde-chefaufseher-reitzle-im-interview-eine-zaesur-im-positiven-sinne/14541682.html?ticket=ST-3480866-tmKpz1VIJxzV2xow5maW-ap2). Die BaFin sah es deshalb als erwiesen an, dass das Interview bereits vor den Ad-hoc-Veröffentlichungen der beiden Personalmeldungen geführt worden war, der Rauswurf also bereits einige Stunden früher feststand und somit verspätet veröffentlicht wurde. Daher verhängte die BaFin wegen einer Verletzung von Art 17 MAR (mittlerweile bereits rechtskräftig) ein Bußgeld in Höhe von sage und schreibe EUR 1.275.000 gegen Linde.

Den gegenständlichen Fall kann man nur als ungeheuerliches Eigentor bezeichnen. Auch wenn die Strafe wohl leicht vermeidbar gewesen wäre, zeigt sich einmal mehr, wie vorsichtig man bei Äußerungen in den Medien zu (potenziellen) Insidersachverhalten sein muss. Bemerkenswert ist auch, welche Höhen die Strafen der BaFin für Verstöße gegen Börserecht und MAR mittlerweile erreichen. Auch wenn die FMA hier bislang deutlich maßvoller agiert, sollte man auch aus diesem Grund besondere Vorsicht walten lassen.

Mag. Gernot Wilfling / Dr. Sebastian Sieder

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