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Wie lange ist ein Festpreis fest?

12. April 2019

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Um das Risiko von Preissteigerungen zu vermeiden, vereinbaren Auftraggeber gern Festpreise. Wie lange aber ist der Auftragnehmer an seinen Festpreis aus dem Angebot gebunden?


Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, ob ein Fest- oder ein Gleitpreisvertrag vereinbart werden soll. Der Kalkulant muss sich überlegen, wie sich die Preisgrundlagen für die Dauer der vorhergesehenen Bauzeit verändern werden. Die ÖNorm B 2110 bietet bei einer Bauzeitverlängerung oder -verschiebung aus der Sphäre des AG dem AN auch bei einem Festpreisvertrag die Möglichkeit, jene Teile der Leistung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abzurechnen. Fazit ist daher, dass der Festpreis nicht zwangsläufig in Stein gemeißelt ist.

Mag. Christoph Gaar


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