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Was deckt die Versicherung?

4. April 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Die wenigsten Bauvorhaben verlaufen ohne Schadenfall, und seien es nur geringe Schäden.
Eine solide Haftpflichtversicherung lohnt sich allemal. Jedoch ist nicht alles gedeckt.



Im Beispielfall liegt ein gedeckter Schaden in der Höhe von 15.000 Euro vor, da es sich bei den Kosten für die Sanierung der Innenwände und der Reparatur der Heizungsanlage um Folgeschäden handelt.
Die Kosten der Herstellung einer ordnungsgemäßen Abdichtung (5.000 Euro) sind nicht gedeckt. Sie sind als Mangelschaden zu qualifizieren. Auch die Maßnahmen, die erforderlich sind, damit der Mangel behoben werden kann (Freilegen der Kelleraußenwände), fallen ohne gesonderte Vereinbarung nicht in die Versicherungsdeckung. Wie das Beispiel zeigt, sind aber gerade dies kostenintensive Positionen, weshalb eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung zu empfehlen ist.

MAG. HEINRICH LACKNER


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