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Warnpflicht bei Zweifel an tauglicher Bodenuntersuchung

16. Februar 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das Baugrundrisiko. Jedoch treffen den Auftragnehmer nicht nur hinsichtlich des Bodens selbst, sondern auch des Bodengutachtens Warnpflichten, deren Verletzung eine Haftung des Auftragnehmers nach sich ziehen kann.


Das Baugrundrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Bauwerk aufgrund der tatsächlichen Baugrundverhältnisse nicht oder nur mit Mehraufwand errichtet werden kann. Dieses realisiert sich, wenn die Beschaffenheit des Baugrunds nicht den Erwartungen entspricht. Zum Baugrund zählen neben der Bodenqualität auch die Wasser- und Druckverhältnisse, Ein- und Abbrüche, Rutschungen, Geschiebe, Vermurung, Lawinengefahren, Einbauten sowie Altlasten.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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