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Videoüberwachungen nach der DSGVO

25. Oktober 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Nach aktueller Rechtslage sind Private und Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, Videoüberwachungsanlagen vor Inbetriebnahme bei der Datenschutzbehörde zum Zweck der Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu melden. Künftig unterliegen Videoüberwachungen, die der systematischen und umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche dienen, der Pflicht, eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Das Registrierungs- und Genehmigungsverfahren entfällt. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hat von sich aus eine Abschätzung der Folgen der geplanten Datenverarbeitung für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. 

Mag. Dominik Alexander Wagner, BA



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