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Sicherstellungsanspruch bei strittigen Zusatzleistungen

29. Oktober 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Kann bei Ablehnung eines allenfalls überhöhten Sicherstellungsanspruchs der Vertrag aufgelöst werden?


Aus den Ausführungen des OGH geht also hervor, dass auch das überhöhte Sicherstellungsbegehren beachtlich und auf den zulässigen Inhalt zu reduzieren ist. Da die Werkbestellerin dieses ignorierte, erfolgte die Vertragsaufhebung zu Recht. In der Praxis tun Auftraggeber daher gut daran, Sicherstellungsbegehren– auch bei strittiger Höhe des Werklohns, etwa infolge strittiger Zusatzleistungen – ernst zu nehmen und inhaltlich sorgfältig zu prüfen, wenn sie nicht die Vertragsaufhebung durch den Auftragnehmer riskieren möchten.

DDr. Katharina Müller, TEP


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