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Schlechtes Wetter, aber nur “gewöhnlich”

9. Juni 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auftragnehmer (AN) auch bei gewöhnlichen Witterungsbedingungen eine Verlängerung der Bauzeit und Entgeltanpassung fordern.


Während das ABGB das gesamte Schlechtwetterrisiko dem AN auferlegt, kommt es in ÖNorm-Verträgen zur Risikoteilung zwischen AG und AN. Das Risiko, dass gewöhnliche Witterungsbedingungen auftreten, die zu Störungen des Bauablaufs führen, hat der AN zu tragen. Für den Fall, dass diese gewöhnlichen Witterungsbedingungen die vertragsgemäße Ausführung aber objektiv unmöglich machen, hat der AN Anspruch auf Bauzeitverlängerung und Entgeltanpassung.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP