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Projekte erfolgreich abschließen

26. Juli 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Problematik ist hinlänglich bekannt. Am Ende des Bauprojekts geht oftmals die Zeit aus. Die Auftragnehmer (AN) versuchen unter Aufbietung sämtlicher Kräfte, den oft auch noch pönalisierten Übergabetermin zu halten. Gleichzeitig versucht der Auftraggeber (AG), nicht die Katze im Sack zu übernehmen und ist daher gehalten, die Leistungen der Ausführenden genau zu prüfen.


»Es empfiehlt sich, im Vertrag sorgfältig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber die Übernahme ablehnen kann.«



Das Bauvorhaben ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Werk übernommen hat und die Leistung abgerechnet und bezahlt ist. Voraussetzung für die Übernahme und Rechnungslegung ist, dass das Werk vertragskonform fertiggestellt ist. In diesem Zusammenhang kommt auch der geschuldeten Dokumentation (speziell bei Gewerken der TGA) erhebliche Bedeutung zu. Es empfiehlt sich, im Vertrag sorgfältig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen der Auftraggeber die Übernahme ablehnen kann.

MAG. CHRISTOPH GAAR


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