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Newsletter Privatstiftungen Issue 6|2020

15. Juni 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Privatstiftung ist ein wichtiges Instrument zur Organisation von (Familien-) Unternehmen. Statistisch äußert sich dies wie folgt: Mit Stand Jänner 2010 waren 1602 Privatstiftungen als Mehrheitsgesellschaft oder Mehrheitsaktionäre von Kapitalgesellschaften tätig. Davon hielten 1064 Privatstiftungen eine Tochtergesellschaft, 490 Privatstiftungen 2-4 Tochtergesellschaften und 48 Privatstiftungen mehr als 5. Die aktive Beteiligungsverwaltung ist schon allein aufgrund dieser Zahlen wohl in vielen der Privatstiftungen eine der Hauptaufgaben des Stiftungsvorstandes.

Obwohl die Privatstiftung häufig als langfristig strategischer Gesellschafter fungiert, kann es auch hier zu Situationen kommen, in welchen ein Verkauf der Beteiligung angedacht werden sollte bzw sogar erforderlich ist, insbesondere wenn die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben ist.

Eine solche Situation könnte auch Folge der Covid-19 Pandemie und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise sein, die unter Umständen langfristige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung diverser Branchen hat.

Lesen Sie [hier] was die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Unternehmensverkauf sind und was der Stiftungsvorstand, als Fremdvermögensverwalter, beim Unternehmensverkauf zu beachten hat.


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