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Newsletter Privatstiftungen Issue 4|2020

12. Mai 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Die aktuellen Entwicklungen rund um die COVID-19 Pandemie stellen auch für die österreichischen Privatstiftungen eine Herausforderung dar. Vor allem der Stiftungsvorstand, als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung, muss auf die Krise angemessen reagieren. Gemäß § 17 Abs 2 PSG hat der Stiftungsvorstand die Verpflichtung, seine Aufgaben sparsam und mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen. Diese Bestimmung muss jeweils für den Einzelfall konkretisiert werden. Bei der Auslegung der gebotenen Sorgfalt ist insbesondere auf den Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen, die Bestimmungen der Stiftungserklärungen und die Tätigkeit der Stiftung Bedacht zu nehmen. Gleichzeitig spielen die allgemeine Wirtschaftslage und das wirtschaftliche Umfeld sowie deren sorgfältige Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen eine Rolle für die Beurteilung, ob der Stiftungsvorstand mit der gebotenen Sorgfalt handelt.

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