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Newsletter Privatstiftungen Issue 3|2022

28. April 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die aktuelle Entscheidung des OGH vom 25.11.2021 zu 9 Ob 8/21y betrifft das Thema der solidarischen Haftung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes und insbesondere des Regresses unter den haftenden Personen.

Das Privatstiftungsgesetz enthält dazu keine besondere Regelung, weshalb die Frage, ob mehrere Mitglieder des Stiftungsvorstandes der Privatstiftung solidarisch haften, nach den allgemeinen bürgerlich rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist. Eine solidarische Haftung der Vorstandsmitglieder ist etwa dann anzunehmen, wenn eine vorsätzliche Schädigung vorliegt oder sich die Anteile des Einzelnen an dem Schaden nicht mehr bestimmen lassen (§ 1302 ABGB). Eine solidarische Haftung sagt aber noch nichts darüber aus, wer den Schaden letztlich im Innenverhältnis tragen muss bzw wie hoch die Schadenstragungsquote für jeden einzelnen ausfällt. Zwischen den Organmitgliedern besteht nämlich die Möglichkeit des Regresses.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.

Das Private Clients Team von Müller Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie im Anlassfall bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen sowie auch bei der Errichtung und Änderung Ihrer Stiftungserklärung und Geschäftsverteilung. Gerne stehen wir für eine umfassende Beratung persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung.


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