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Newsletter Immobilienrecht Issue 4|2021

26. November 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Grenzen werden nicht nur von Eigentümern zum Zweck der räumlichen Abgrenzung zum Nachbargrundstück gezogen, sondern es gibt auch Zulässigkeitsgrenzen bei Gerichtsstandvereinbarungen: Der Urlaubsort eines Verbrauchers als Gerichtsstand ist unzulässig. Auch Mieter setzen häufig grenzwertiges Verhalten im Anwendungsbereich des MRG. Eine Mieterin will ihre Loggia befreit von den unliebsamen Tauben nur für sich haben – ein anderer Mieter exklusiv die komplette Waschküche.

Die Themen im Überblick:

  • Es gibt auch Grenzen
  • Gerichtsstand: Sommerresidenz? 
  • Lasset die Taubenjagd beginnen / Eine Taube kommt selten allein
  • Waschküchenmonopol

Lesen Sie [hier] mehr.

Ihr Müller Partner Immobilienteam


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