Im aktuellen Newsletter Familienrecht Issue 5|2022 lesen Sie:
- Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten können ruhen, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen (OGH 1 Ob 98/22a)
- Datenschutzlücke im Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren geschlossen (OGH 8 Ob 3/22g)