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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 9|2021

10. Dezember 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Das Jahr 2021 brachte in erbrechtlicher Hinsicht einige erfreuliche Klarstellungen durch den OGH. Eine davon betrifft die viel diskutierte Frage, ob das Vermögensopfer trotz des Vorbehalts eines Fruchtgenussrechts erbracht werden kann. Über diese Frage entschied der OGH bereits in seiner Entscheidung vom 24.06.2021, 2 Ob 119/20v, die mittlerweile durch eine weitere Entscheidung (28.09.2021, 2 Ob 111/21v) bestätigt wurde.

Bei dem Themenkreis „Vermögensopfer“ geht es darum, wann die Eigentumsübertragung an einer Sache pflichtteilsrechtliche Fristen auslöst, weil das Vermögensopfer erbracht wurde. Nach der Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015 wurde das Vermögensopfer etwa dann verneint, wenn sich der Geschenkgeber trotz der formalen Eigentumsübertragung an den Geschenknehmer weitreichende Einflussnahmemöglichkeiten an der geschenkten Sache, etwa durch ein Fruchtgenussrecht, vorbehielt.

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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M.



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