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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 5|2022

23. August 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In den letzten Jahren häuften sich die Entscheidungen des OGHs zur Formungültigkeit fremdhändiger Testamente. Dabei hat der OGH zunehmend strenge Anforderungen entwickelt. Wenn ein fremdhändiges Testament aus mehreren Blättern besteht, muss laut OGH für dessen Gültigkeit eine äußere oder innere Urkundeneinheit vorliegen. Eine äußere Urkundeneinheit liegt dann vor, wenn die einzelnen Seiten so miteinander verbunden sind, dass sie nur mit Beschädigung oder Zerstörung des Testaments gelöst werden können. Darunter fällt zB Zusammenkleben, -binden oder -nähen der losen Blätter.

In der Entscheidung aus 2 Ob 29/22m hat sich der OGH nun genauer mit der inneren Urkundeneinheit befasst.

Lesen Sie [hier] mehr.

Das Erbrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte unterstützt und berät Sie bei der Erstellung eines (fremdhändigen) Testaments sowie allenfalls auch deren gerichtlicher Durchsetzung. Gerne stehen wir für eine umfassende Beratung persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz, zur Verfügung.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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