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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 3|2022

19. Mai 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der vorliegende Beitrag ist eine gekürzte Version unseres aktuellen Blogbeitrags auf derStandard.at. In unserer Blogserie „Erben ohne Streit“ beschäftigen wir uns regelmäßig mit spannenden erbrechtlichen Themen.

Zu Lebzeiten gemachte Schenkungen reduzieren das Vermögen, das später vererbt wird. Es ist freilich zulässig, dass man zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügt. Erbrechtlich ist diese Verfügungsmacht allerdings insoweit beschränkt, als dadurch der Pflichtteilsanspruch nicht ausgehöhlt werden kann. Die sogenannte Schenkungsanrechnung regelt, wann und in welcher Höhe solche Schenkungen erbrechtlich zu berücksichtigen sind.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.



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