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Newsletter COVID-19 Issue 3|2020

16. April 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

In unserem dritten Newsletter COVID-19 lesen Sie mehr zu folgenden Themen:

  • 30 Tage COVID-19–Maßnahmen – Eine Zwischenbilanz
  • Wer ist für die Einhaltung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen verantwortlich? Wer trägt die Mehrkosten für Schutzmaßnahmen?
  • Wen trifft das Risiko der Verfügbarkeit (ausländischer) Subunternehmer und Lieferanten?
  • Das Bauunternehmen hat in den vergangenen Wochen die Bauarbeiten aufgrund der Rechtsunsicherheit eingestellt – Muss die Verzögerung nun aufgeholt werden? Wer trägt die Kosten von Forcierungsmaßnahmen (mehr Personal, mehr Geräte) zur Einhaltung der vereinbarten Endtermine? Hat der Auftragnehmer Anspruch auf Mehrkosten, wenn Auftraggeber Baustellen „vorsorglich“ eingestellt haben?
  • Pönalen wegen Verzug wurden am 1. April im 4. COVID-19-Gesetzespaket neugeregelt. Wer trägt die Nachweispflicht, ob der Verzug pandemiebedingt ist? Kann vom Auftraggeber Schadenersatz gefordert werden, wenn die Endtermine nicht gehalten werden können? (z.B. entgangene Mieteinnahmen o.ä.)
  • Worauf sollten AN bei öffentlichen Ausschreibungen besonders achten, wenn sie jetzt Angebote abgeben?

Alle Details finden Sie [hier].

mplaw steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Verfügung.


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