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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 3|2023

24. Februar 2023

Befristete Schwellenwertverordnung bis 30.06.2023

Wie wir bereits zu Beginn des Jahres berichteten, trat mit 31.12.2022 die bis dato geltende österreichische Schwellenwertverordnung 2018 (BGBl. II Nr. 211/2018) außer Kraft. Dies führte dazu, dass mit Jahresbeginn 2023 bei der Vergabe von Aufträgen die im BVergG 2018 vorgesehenen niedrigeren Schwellenwerte anzuwenden waren.

Lange war nicht klar, ob es überhaupt zu einer Verlängerung der Schwellenwertverordnung kommen wird. Mit der am 06.02.2023 kundgemachten Schwellenwertverordnung 2023 (BGBl II Nr. 34/2023) hat das BMJ eine zumindest temporäre Übergangslösung, gültig bis 30.06.2023, erlassen.

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Dr. Bernhard Kall / Sebastian Wiederkumm



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