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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 1|2023

11. Januar 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Mit Ende des Jahres 2022 trat die österreichische Schwellenwertverordnung 2018 (BGBl. II Nr. 211/2018) außer Kraft. Für viele öffentliche Auftraggeber sowie auch Sektorenauftraggeber (private Unternehmen) hat dies niedrigere Schwellenwerte bei der Vergabe von Aufträgen und damit einhergehend aufwendigere Verfahren zur Folge. Solange eine Verlängerung der Schwellenwertverordnung für das Jahr 2023 nicht erfolgt und eine solche nicht ordnungsgemäß kundgemacht wird, gelten daher ab 1. Jänner 2023 wieder die im BVergG 2018 vorgesehenen gesetzlichen Schwellenwerte. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensarten „Direktvergabe“, „Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ sowie „Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung“.

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Dr. Bernhard Kall / Sebastian Wiederkumm



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