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Neue Newsletter-Reihe: Datenschutz-Grundverordnung

25. Januar 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Rasche technologische Entwicklungen und die Globalisierung haben den Datenschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Ausgehend vom Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten soll die Datenschutz-Grundverordnung  (“DS-GVO”) ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen in der EU sichern. 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25.5.2016 in Kraft und ab Mai 2018 unmittelbar anwendbar. 


Als Teil einer Newsletter-Reihe zur Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt sich der neueste Newsletter Recht aktuell Issue 1|2017 mit den Auswirkungen der DSGVO auf Organisation und Prozesse.

Auf den ersten Blick scheint es zeitlich noch nicht geboten, Standards und Unternehmensprozesse zu prüfen und neue Maßnahmen zum Datenschutz zu erarbeiten. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen, insbesondere der zukünftigen unternehmensinternen Verantwortlichkeiten und dem teils großen technischen und organisatorischem Handlungsbedarf, empfehlen wir Unternehmen, sich rasch mit den neuen Anforderungen zu beschäftigen und eine erste interne Evaluierung anzugehen.

MAG. MONIKA STURM
MAG. CLAUDIA FLEISCHHACKER-HOFKO



Frühere Newsletter:

Newsletter Recht aktuell Issue 3|2016 – Ausweitung der Betroffenenrechte

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