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Nationalrat beschließt neue Vorgaben zur Vorstandsvergütung in börsenotierten Aktiengesellschaften

4. Juli 2019

Am 02. Juli 2019 hat der Nationalrat im Zuge eines Aktionärsrechts-Änderungsgesetzes die Umsetzung eines Teils der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates) beschlossen. Vorangegangen war ein Schulterschluss von Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der FPÖ in Form eines gemeinsamen Initiativantrags.


„Die diesbezüglichen Beschlüsse der Hauptversammlung werden zwar nur empfehlenden Charakter haben. Für zusätzliches Diskussionspotential in der Hauptversammlung ist aber natürlich gesorgt. Außerdem sind Aufsichtsräte gut beraten, sich mit einem ablehnenden Votum und dessen Ursachen genau auseinander zu setzen.“, sagt Gernot Wilfling.


„Aufgrund der recht hoch angesetzten Schwellenwerte dürfte in vielen künftig unter die Neuregelung fallenden Fällen schon bisher die Zustimmung des Aufsichtsrats und die Ad-hoc-Veröffentlichung erforderlich sein. Organisatorische Vorkehrungen, um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, sind freilich dennoch geboten.“, so Wilfling.


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