MP-Law-Logo weiß

Kosten der Covid-19-Schutzausrüstung

24. April 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der Sicherheitsabstand von einem Meter ist auf der Baustelle häufig nicht realisierbar. Wird Schutzausrüstung getragen, darf gebaut werden. Doch wer trägt die Kosten für die Ausrüstung?


Bei Einhaltung der Maßnahmen der Sozialpartner vom 26.3.2020 kann auf Baustellen auch bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes gearbeitet werden. Anders als die „alltägliche“ Persönliche Schutzausrüstung hat bei Verträgen, auf die die ÖNorm B 2210 anzuwenden ist, die Kosten der Covid-19-Schutzausrüstung der AG zu tragen.

Mag. Christoph Gaar



>> Zum Beitrag